14.3 Zulassungsbedingungen

Folgende Punkte sind entscheidend:

-   allgemeine Beurteilung
-   geforderte intellektuelle Fähigkeiten wie Denkfähigkeit und Auffassungsgabe
-   Arbeits- und Lernverhalten: Arbeitsrhythmus, Ausdauer, Belastbarkeit, Selbstständigkeit,  Arbeitstempo und Arbeitsqualität
-   Sozialverhalten: Teamfähigkeit und Konfliktfähigkeit
-   schulische Leistungen und gute Noten
-   Bereitschaft, geforderte Leistungen zu erbringen
-   Einhaltung von Schul- und Klassenregeln
-   Beurteilung der abgebenden Klassenlehrperson

Für das partnersprachliche 12. Schuljahr gelten besondere Bestimmungen:

Auskünfte dazu können beim Schulsekretariat, beim Laufbahnberater oder direkt beim Koordinator, Herrn Bernard Dillon, Case postale 483, 1630 Bulle1, Tel 026 919 29 25, www.fr.ch/kosa, eingeholt werden.

Geforderte schulische Leistungen im ersten Semesterzeugnis des laufenden Schuljahres:

12. Schuljahr in einer 11. Klasse:
Es gelten die gleichen Promotionsbestimmungen wie für das Zeugnis.

12. Schuljahr in einer leistungsstärkeren Klasse:
Es gilt die Bedingung, dass in den Promotionsfächern eine Notenpunktzahl von 50 erreicht werden muss und nicht mehr als eine Note unter der Note vier erzielt wurde.

Diese Bedingungen müssen auch bei Schuljahresschluss erfüllt sein, sonst wird das folgende 10. Schuljahr nicht bewilligt.