12.1 Schulgeld

Kein Schulgeld entrichten jene Eltern, die in der Stadt oder im Schulkreis Freiburg wohnen (Gemeinden der Vereinigung Sarine Campagne et Haut-Lac français.)

Ausserhalb dieses Schulkreises wohnhafte Schüler und Schülerinnen können nur mit Bewilligung des Inspektorats und der städtischen Schuldirektion aufgenommen werden; das Schulgeld beträgt dann Fr. 6180.‑ (Stand: Juni 2010) und wird direkt von der Stadtkasse in Rechnung gestellt.