3.1 Definition und Grundsätze

Die Durchlässigkeit ermöglicht den Wechsel der Abteilung. Ein Wechsel ist dann sinnvoll, wenn die erbrachte Leistung einer Schülerin oder eines Schülers nicht mehr mit den Leistungsanforderungen einer Abteilung oder einer Unterrichtsgruppe übereinstimmt. Die Durch­lässigkeit ermöglicht einen solchen Wechsel in beiden Richtungen. Über den Wechsel entscheidet der/die Schuldirektor/in.

Ein Wechsel geschieht nach einem ausführlichen Gespräch zwischen Klassenlehrperson, Eltern und der Schülerin / dem Schüler. Bei Bedarf kann der/die Schuldirektor/in daran teilnehmen. Grundlage dieses Gespräches bilden die Leistungsnoten im Zeugnis sowie die allgemeine Beurteilung durch die Lehrpersonen gemäss Ziffer 3.2. der Bestimmungen für die Wechsel von Abteilung und Unterrichtsgruppe und für Repetitionen.