2.3 Hauswirtschaft

Der Unterricht in Hauswirtschaft ist für alle Schülerinnen und Schüler im 9. Schuljahr verpflichtend. Das Schulgesetz verlangt, dass Knaben und Mädchen den gleichen Unterricht erhalten.

An diesen Wochentagen bleiben die Schülerinnen und Schüler jeweils über die Mittagszeit in der Schule. Der Unterricht kann auch auf den Nachmittag angesetzt werden.

Werkklassenschüler und -schülerinnen besuchen diesen Unterricht während zwei Jahren. Für sie findet der 1. Jahreskurs am Vormittag oder am Nachmittag statt (Beschränkung auf kleinere Mahlzeiten).

Kosten: siehe Punkt 12.3. Bei vorzeitiger Schulentlassung wird der Betrag für die nicht eingenommenen Mahlzeiten rückver­gütet.