14.5 Finanzielles

Für Schülerinnen und Schüler im 12. Schuljahr entstehen keine besonderen Kosten. Sie müssen wie alle übrigen Schülerinnen und Schüler für diverse Auslagen im normalen Rahmen aufkommen: Hauswirtschaft, Materialkosten, Lager u.s.w.

Auch bei vorzeitiger Entlassung müssen die Schülerinnen und Schüler, respektive deren Eltern oder gesetzliche Vertreter allfälligen Ansprüchen seitens der Schule nachkommen.