14.2 Vorgehen

Der Antrag zur Absolvierung eines 12. Schuljahres muss bis spätestens 31. März des laufenden Schuljahres schriftlich der Schuldirektion vorliegen.

Die Schuldirektorin / der Schuldirektor entscheidet mit der abgebenden Klassenlehrperson und mit den Fachlehrpersonen über die Zulassung zum 12. Schuljahr.

Die Klassenzuweisung erfolgt durch die Schuldirektion in Absprache mit der abgebenden und aufnehmenden Klassenlehrperson.

Der Schülerin oder dem Schüler werden die Aufnahmebedingungen schriftlich mitgeteilt. Diese werden von der Schülerin oder dem Schüler und den Eltern oder deren gesetzlichen Vertreter in Form eines «Vertrages» unterschrieben.