12. Finanzielles

12.1 Schulgeld

Kein Schulgeld entrichten jene Eltern, die in der Stadt oder im Schulkreis Freiburg wohnen (Gemeinden der Vereinigung Sarine Campagne et Haut-Lac français.)

Ausserhalb dieses Schulkreises wohnhafte Schüler und Schülerinnen können nur mit Bewilligung des Inspektorats und der städtischen Schuldirektion aufgenommen werden; das Schulgeld beträgt dann Fr. 6180.‑ (Stand: Juni 2010) und wird direkt von der Stadtkasse in Rechnung gestellt.

12.2 Schulmaterialkosten

Die Schulbücher erhalten alle Schüler und Schülerinnen leihweise und gebührenfrei. Ebenfalls werden eine gewissen Anzahl Hefte und Papier von der Schule abgegeben. Material für Wahl- und Freifächer geht zu Lasten der Eltern.

12.3 Rechnungsstellung

Die Rechnungen für die Schulunkosten werden im Oktober/November ver­sandt. Diese Beträge dienen zur Deckung der von der Stadt nicht übernommenen Kosten (Papierwaren, Haus­wirt­schaft: Essen, usw.). Im einzelnen sieht die Un­kosten­rech­nung wie folgt aus:
 

- Schulmaterial

Fr. 55.-

- Kultur / Prävention

Fr. 20.-

- Sport und Lager

Fr. 15.-

- Bibliothek

Fr. 5.-

- Verschiedenes

Fr. 5.-

Total Eltern

Fr. 100.-

3. Stufe: Hauswirtschaft

Fr. ca. 350.-

Für Mehrkosten in Handarbeit (Rohmaterial), für Projekte und Zusatzma­te­rial erhalten die Eltern jeweils eine Rechnung.

12.4 Transportkosten

Für Schülerinnen und Schüler, die im Gemeindeverband "Sarine-Campagne und Haut-lac français" wohnen und mit öffentlichen Verkehrsmitteln zur Schule kommen, übernimmt die Bezirkskasse die Transportkosten. Die Bestellung der Abonnemente – jeweils im Juli für das ganze Schuljahr – erfolgt über das Schulsekretariat.

12.5 Finanzielle Schwierigkeiten

Eltern, die vom Sozialamt unterstützt werden oder sich sonst in einer finanziellen Notlage befinden, mögen dies bis Mitte September dem Direktor der Schule mitteilen. Die Schule kann Zahlungserleichterungen oder in ernsten Fällen Abstriche von der Schulrechnung gewähren.

12.6 Weitere Kosten

Im Verlaufe des Schuljahres werden in der Regel keine weiteren Beträge eingezogen. Für Unvorher­ge­se­he­nes (Handarbeit, Exkursionen, aussergewöhnliche sportliche Aktivitäten, "Wahl­fach-­Tage", überbeanspruchtes Schulmaterial usw.) wird den Eltern eine schriftliche Mitteilung zugestellt.

12.7 Diebstahl

Die Schule kann für Diebstähle nicht haftbar gemacht werden. Werden Velos oder Mopeds gestohlen oder beschädigt, so ist es Sache der Eltern, die Polizei und die eigene Versicherung beizuziehen (meist in der Hausratversicherung eingeschlossen).

12.8 Haftpflicht

Die Erfahrung hat gezeigt, dass eine private (Familien-) Haftpflichtversicherung vor unangenehmen Überraschungen schützen kann. Wo viele Jugendliche ein- und ausgehen, kann auch mal etwas zu Bruch gehen. Die Kosten der Schäden, welche bei normalem Gebrauch durch Abnützung und bei Arbeiten unbeabsichtigt entstehen, sind durch die Schule gedeckt.

Schäden jedoch, welche Schülerinnen und Schüler mutwillig oder durch ein Verhalten verursachen, welches nicht unseren Regeln entspricht, müssen voll und ganz übernommen werden. Die entsprechende Rechnung geht an die Eltern. Sie sind für das Verhalten ihrer Kinder haftbar.

12.9 Persönliches Material der Schüler, Schülerinnen und Lehrpersonen

Für Beschädigungen von persönlichem Material kann die Schule nicht haftbar gemacht werden. In der Regel hat der Verursacher, d.h. seine Haftpflichtversicherung, den Schaden zu decken. Es gibt jedoch Versicherungs­an­stal­ten, die z.B. in der Schule entstandene Brillenschäden nicht ohne weiteres übernehmen.