10. Hausordnung

Die Ordnung in unserer Schule soll getragen werden von ei­ni­gen wenigen Grundsätzen, die das Zusammenleben aller Schüler, Schülerinnen und Lehrpersonen in unserem Haus ermöglichen und die wir in unserer Erziehungsarbeit verfolgen:

Wir sind eine Gemeinschaft, welche sich gegenseitig hilft und unterstützt. Freundliches Grüssen, anständiges Auftreten, höfliches Verhalten – das sind eigentlich Selbstverständlichkeiten für uns. Wir achten auf eine saubere Umwelt und helfen mit, auf dem Schulhausareal Ordnung zu halten. Pünktlichkeit ist nötig, um einen ruhigen Tagesablauf zu garantieren.

Die Hausordnung gewährleistet einen vernünftigen Ablauf des Unterrichts. Es braucht Einsatz, Rücksicht und Toleranz, denn das Zusammenleben in unserem Schulhaus kann nur funktionieren, wenn gemeinsame Regeln vereinbart und eingehalten werden. Eine einfache Feststellung -
 und doch klappt das nicht immer in allen Bereichen gleich gut. Die immer wieder geführten Diskussionen und Gespräche über Vorfälle, Verhaltensweisen, über die nötige gegenseitige Achtung und das vernünftige Benehmen bringen nicht immer die erhofften Einsichten.

Die „Minimals“ sind für unsere Schule die Mindestanforderung in diesen Belangen. Sie sind nicht verhandelbar. Die meisten Klassen erarbeiten zusätzliche Regeln, welche der eigenen Situation entsprechen.

Unsere „Minimals“

Unsere Schule soll sich dadurch auszeichnen, dass alle, welche hier ein- und aus- gehen, sich mit Respekt begegnen und gemeinsam die Verantwortung dafür übernehmen, dass eine positive Lernatmosphäre entstehen kann.

Es gelten folgende Abmachungen:

  • Ich respektiere alle Mitglieder der Schulgemeinschaft DOSF, vermeide beleidigende Äusserungen und übe weder verbale noch körperliche Gewalt aus.

  • Ich besuche den Unterricht lückenlos. Bei Absenzen bringe ich der Klassenlehrperson unaufgefordert eine schriftliche Entschuldigung. Ich verlasse das Schulareal erst nach Schulschluss.

  • Ich sitze bei Unterrichtsbeginn am Platz und habe das nötigte Material bereit.

  • Ich respektiere fremdes Eigentum, beschädige nichts und frage, bevor ich mir etwas ausleihe.

  • Ich halte mich an das generelle Drogenverbot auf dem gesamten Schulareal. (Rauchen, Alkohol etc.)

  • Ich halte mein Klassenzimmer, das Schulhaus und das Schulareal sauber.

  • Während den Unterrichtszeiten ist mein Handy ausgeschaltet (wird bei Zuwiderhandlung 1 Woche eingezogen).

Werden Regeln nicht eingehalten, können Sanktionen folgen. So können die Schülerinnen und Schüler jederzeit ausserhalb des Unterrichts zurückbehalten werden (Art. 66 des Reglements zum Schulgesetz) und es können zusätzliche Hausaufgaben erteilt werden.

Eine weitere Massnahme ist die Benachrichtigung der Eltern durch einen Brief. Diese Nachricht hält Ort, Zeit und Vorfall fest und kann ohne weiteren Kommentar sein.



Die schriftliche Verwarnung oder die im Reglement zum Schulgesetz vorgesehenen disziplinarischen Massnahmen (Art. 67: Verweis, befristeter Schulausschluss) werden bei schwerwiegenden Störungen und ernsten Vorfällen ausgesprochen.

Die Direktion, die Lehrerinnen und Lehrer sind überzeugt, dass einsichtiges Handeln immer an erster Stelle stehen soll. Gleichzeitig beeinträchtigen unangepasste Verhaltensweisen die Qualität des Unterrichtes und den ganzen Schulhausbetrieb. Wenn wir dies verhindern möchten, dann auch aus Achtung für die grosse Mehrheit unserer Schülerinnen und Schüler.