6.3 Zahnpflege

Der schulzahnärztliche Dienst Freiburg führt bei allen Schülern und Schülerinnen periodisch eine Zahnkontrolle durch. Das Ergebnis wird den Eltern schriftlich mitgeteilt. Sie haben die Wahl, ihre Kinder durch den Schulzahnarzt oder einen Pri­vatzahnarzt untersuchen und behandeln zu lassen. Bei privater Behandlung verlangt der schulzahnärztliche Dienst eine Bestätigung.