6.1 Vorbeugung und Kontrollen

Im 1. OS Schuljahr wird jeder Schüler / jede Schülerin vom Schularzt mit der Einwilligung der Eltern gegen Hepatitis geimpft. Bei den Schülerinnen kann auch die HPV (Gebärmutterhalskrebs) vorgenommen werden.

Im 2. OS‑Schuljahr wird jeder Schüler / jede Schülerin vom Schularzt untersucht, und die Eltern erhalten darüber eine Mitteilung. Mit der Einwilligung der Eltern werden auch Impfungen (Masern,  Mumps, Röteln, Tetanus, Diphterie) aufgefrischt.