4. Arbeit und Freizeit
4.1 Stundenplan
Die Lektionen können während des ganzen Tages zu folgenden Unterrichtszeiten stattfinden:
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Vormittag: |
Mittag: |
Nachmittag: |
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07.35 ‑ 08.20 |
12.10 - 13.00 |
13.50 - 14.40 |
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08.20 ‑ 09.10 |
13.00 - 13.50 |
14.40 ‑ 15.25 |
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09.10 - 10.00 |
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15.25 ‑ 16.20 |
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10.20 - 11.10 |
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16.20 - 17.05 |
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11.10 ‑ 12.00 |
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Es kann also vorkommen, dass einzelne Klassen an gewissen Tagen bis 17.05 Uhr Schule haben.
Der detaillierte Stundenplan mit den genauen Unterrichtszeiten wird jeder Klasse am ersten Schultag bekanntgegeben.
Der Samstag ist schulfrei.
Vor 7.35 Uhr und nach 17.05 Uhr wie auch samstags und sonntags sowie an weiteren schulfreien Tagen und während der Ferien bleibt das Schulhaus für die Schülerinnen und Schüler geschlossen.
4.2 Pause
Am Vormittag gibt es eine viertelstündige und am Nachmittag eine zehnminütige Pause. Ausser bei sehr schlechter Witterung verlassen alle Schülerinnen und Schüler während dieser Zeit das Schulhaus und bleiben auf dem Pausenareal.
4.3 Pausenplatz
Wir bitten die Eltern, ihre Kinder nicht zu früh zur Schule zu schicken (frühestens 15 Minuten vor Schulbeginn auf dem Pausenplatz), da auf einem Schulplatz immer eine gewisse Unfallgefahr herrscht; auch haben die Anwohner unseres Schulhauses Anrecht auf eine minimale Ruhezeit über Mittag.
4.4 Hausaufgaben
Die Hausaufgaben in der OS bezwecken die Anwendung, Vertiefung und Wiederholung des in der Schule gelernten Stoffes und beanspruchen zwischen 1 und 2 Stunden Arbeitszeit pro Tag. Hausaufgaben sind vom Schüler/von der Schülerin selbst zu erledigen, die Eltern sollten lediglich nötige Hilfe leisten, vor allem aber die geleistete Arbeit auf Vollständigkeit und Sauberkeit hin überprüfen.
Unter Hausaufgaben sind auch mündliche Arbeiten zu verstehen, die nicht weniger wichtig sind als die schriftlichen, aber leichter übergangen werden. Wenn Schülerinnen und Schüler oft keine Aufgaben haben, tun die Eltern gut, sich das Aufgabenbüchlein anzusehen und/oder bei der Klassen‑ oder Fachlehrperson nachzufragen. Im Sinne einer selbständigen Planung können auch über das Wochenende oder Ferien Hausaufgaben gegeben werden.
4.5 Aufgabenbüchlein
Jeder Schüler besitzt ein Aufgabenbüchlein. Darin werden Hausaufgaben, angekündigte Prüfungen und gegebenenfalls Noten eingetragen; auch der persönliche Stundenplan des Schülers muss darin festgehalten sein. Die Schule achtet besonders auf vollständige und saubere Einträge (Daten, Fächer).
Das Aufgabenbüchlein dient als ständiges Bindeglied zwischen Schule und Elternhaus. Lehrpersonen und Direktor können auf den dafür vorgesehenen Seiten Bemerkungen einschreiben und sich die Kenntnisnahme durch die Unterschrift der Eltern bestätigen lassen.
4.6 Schulweg
Da viele unserer Schülerinnen und Schüler mit den öffentlichen Verkehrsmitteln zur Schule kommen, ergeben sich etliche Probleme. Das kann bereits im Bus oder Zug beginnen. Ein recht problematischer Knotenpunkt ist der Bahnhof. Bitte sprechen Sie mit Ihrem Kind und diskutieren Sie mit ihm. Bedenken Sie, dass der Schulweg unter die Verantwortung der Eltern fällt.
4.7 Mittagsaufenthalt
Schülerinnen und Schüler, welche bedingt durch einen weiten Schulweg mit öffentlichen Verkehrsmitteln über den Mittag nicht nach Hause können, haben die Gelegenheit, in der Mensa eine Mahlzeit einzunehmen. Sie können dort auch an ihren Hausaufgaben arbeiten.
Die Einschreibung erfolgt zu Beginn des neuen Schuljahres.
Rund um die Schule, die Universität und den Bahnhof gibt es zahlreiche gute Verpflegungsmöglichkeiten. In der reformierten Kirche an der rue de Romont steht über Mittag immer ein Aufenthaltsraum zur Verfügung. Alle anderen Schülerinnen und Schüler gehen in dieser Zeit nach Hause.
4.8 Schulreise
Die in den Primarschulen übliche Schulreise wird in der OS oft ersetzt durch Ausstellungsbesuche, botanische Wanderungen, Berufserkundungen oder historische und archäologische Exkursionen, d.h. durch Veranstaltungen, bei denen nicht der unterrichtsfreie Tag im Vordergrund steht. Die Eltern erhalten voraus jeweils eine schriftliche Information.
4.9 Tanzabende & Partys
Wenn auf Initiative von Schülerinnen und Schülern Klassenpartys veranstaltet werden, so übernimmt die Schule dafür, auch wenn Lehrpersonen daran teilnehmen sollten, keine Verantwortung.
Was den Besuch öffentlicher Lokale betrifft, gilt die folgende Verlautbarung des Oberamts des Saanebezirks:
Art. 54:
Öffentliche Tanzveranstaltungen sind Minderjährigen unter 16 Jahren untersagt.Der Zulass zu solchen Lokalen, in welchen öffentliche Tanzveranstaltungen durchgeführt werden, ist ihnen untersagt, es sei denn, sie werden von einem der Eltern begleitet, vom Vormund oder einer erwachsenen Person, der sie anvertraut wurden. Der Lokalinhaber und der Organisator sorgen für das Einhalten der Vorschriften.
Art. 55:
Der Lokalinhaber und der Organisator sorgen dafür, dass das Tanzen die Regeln des Anstandes nicht verletzt. Die Teilnehmer fügen sich ihren Befehlen.
Zitat: "Ich bitte Sie, diese gesetzlichen Vorschriften einzuhalten und einhalten zu lassen, und ich teile Ihnen mit, dass ich der Kantonspolizei den Auftrag geben werde, Kontrollen durchzuführen und die Schuldigen anzuklagen."