4. Arbeit und Freizeit

4.1 Stundenplan

Die Lektionen können während des ganzen Tages zu folgenden Unterrichtszeiten stattfinden: 

 

Vormittag:

Mittag:

Nachmittag:

 

07.35 ‑ 08.20

12.10 - 13.00

13.50 - 14.40

 

08.20 ‑ 09.10

13.00 - 13.50

14.40 ‑ 15.25

 

09.10 - 10.00

 

15.25 ‑ 16.20

 

10.20 - 11.10

 

16.20 - 17.05

 

11.10 ‑ 12.00

 

 

Es kann also vorkommen, dass einzelne Klassen an gewissen Tagen bis 17.05 Uhr Schule haben.

Der detaillierte Stundenplan mit den genauen Unterrichtszeiten wird jeder Klasse am ersten Schultag bekanntgegeben.

Der Samstag ist schulfrei.

Vor 7.35 Uhr und nach 17.05 Uhr wie auch samstags und sonn­tags sowie an weiteren schulfreien Tagen und während der Ferien bleibt das Schul­haus für die Schülerinnen und Schüler geschlossen.

4.2 Pause

Am Vormittag gibt es eine viertelstündige und am Nachmittag eine zehnminütige Pause. Ausser bei sehr schlechter Witterung verlassen alle Schülerinnen und Schüler während dieser Zeit das Schulhaus und bleiben auf dem Pausenareal.

4.3 Pausenplatz

Wir bitten die Eltern, ihre Kinder nicht zu früh zur Schu­le zu schicken (frühestens 15 Minuten vor Schulbeginn auf dem Pausenplatz), da auf einem Schul­platz immer eine gewisse Unfallgefahr herrscht; auch haben die Anwohner unseres Schulhauses Anrecht auf eine minimale Ruhezeit über Mittag.

4.4 Hausaufgaben

Die Hausaufgaben in der OS bezwecken die Anwendung, Ver­tie­fung und Wiederholung des in der Schule gelernten Stof­fes und beanspruchen zwischen 1 und 2 Stunden Ar­beits­zeit pro Tag. Hausaufgaben sind vom Schüler/von der Schülerin selbst zu erle­di­gen, die Eltern sollten lediglich nötige Hil­fe leisten, vor allem aber die geleistete Arbeit auf Voll­stän­digkeit und Sauberkeit hin überprüfen.

Unter Hausaufgaben sind auch mündliche Arbeiten zu verste­hen, die nicht weniger wichtig sind als die schrift­li­chen, aber leichter übergangen werden. Wenn Schülerinnen und Schüler oft keine Auf­gaben haben, tun die Eltern gut, sich das Aufgabenbüchlein anzusehen und/oder bei der Klassen‑ oder Fachlehrperson nachzufragen. Im Sinne einer selbständigen Planung können auch über das Wochenende oder Ferien Hausaufgaben gegeben werden.

4.5 Aufgabenbüchlein

Jeder Schüler besitzt ein Aufgabenbüchlein. Darin werden Hausaufgaben, angekündigte Prüfungen und gegebenenfalls No­ten eingetragen; auch der persönliche Stundenplan des Schülers muss darin festgehalten sein. Die Schule achtet besonders auf vollständige und saubere Einträge (Daten, Fächer).

Das Aufgabenbüchlein dient als ständiges Bindeglied zwi­schen Schule und Elternhaus. Lehrpersonen und Direktor können auf den dafür vorgesehenen Seiten Be­mer­kungen ein­schreiben und sich die Kenntnisnahme durch die Unterschrift der Eltern bestätigen lassen.

4.6 Schulweg

Da viele unserer Schülerinnen und Schüler mit den öffentlichen Verkehrsmitteln zur Schule kommen, ergeben sich etliche Probleme. Das kann bereits im Bus oder Zug beginnen. Ein recht problematischer Knotenpunkt ist der Bahnhof. Bitte sprechen Sie mit Ihrem Kind und diskutieren Sie mit ihm. Bedenken Sie, dass der Schulweg unter die Verantwortung der Eltern fällt.

4.7 Mittagsaufenthalt

Schülerinnen und Schüler, welche bedingt durch einen weiten Schulweg mit öffentlichen Verkehrsmitteln über den Mittag nicht nach Hause können, haben die Gelegenheit, in der Mensa eine Mahlzeit einzunehmen. Sie können dort auch an ihren Hausaufgaben arbeiten.

Die Einschreibung erfolgt zu Beginn des neuen Schuljahres.

Rund um die Schule, die Universität und den Bahnhof gibt es zahlreiche gute Verpflegungsmöglichkeiten. In der reformierten Kirche an der rue de Romont steht über Mittag immer ein Aufenthaltsraum zur Verfügung. Alle anderen Schülerinnen und Schüler gehen in dieser Zeit nach Hause.

4.8 Schulreise

Die in den Primarschulen übliche Schulreise wird in der OS oft ersetzt durch Ausstellungsbesuche, botanische Wanderungen, Berufserkundungen oder historische und archäologische Exkursionen, d.h. durch Veranstaltungen, bei denen nicht der unterrichtsfreie Tag im Vordergrund steht. Die Eltern erhalten voraus jeweils eine schriftliche Information.

4.9 Tanzabende & Partys

Wenn auf Initiative von Schülerinnen und Schülern Klassenpartys ver­anstaltet werden, so übernimmt die Schule dafür, auch wenn Lehrpersonen daran teilnehmen sollten, keine Verantwortung.

Was den Besuch öffentlicher Lokale betrifft, gilt die folgende Verlautbarung des Oberamts des Saane­bezirks:

Art.  54:
Öffentliche Tanzveranstaltungen sind Minderjährigen unter 16 Jahren untersagt.Der Zulass zu solchen Lokalen, in welchen öffentliche Tanzveranstaltungen durchgeführt werden, ist ihnen untersagt, es sei denn, sie werden von einem der Eltern begleitet, vom Vormund oder einer erwachsenen Person, der sie anvertraut wurden. Der Lokalinhaber und der Organisator sorgen für das Einhalten der Vorschriften.

Art. 55: 
Der Lokalinhaber und der Organisator sorgen dafür, dass das Tanzen die Regeln des Anstandes nicht verletzt. Die Teilnehmer fügen sich ihren Befehlen.

Zitat: "Ich bitte Sie, diese gesetzlichen Vorschriften einzuhalten und einhalten zu lassen, und ich teile Ihnen mit, dass ich der Kantonspolizei den Auftrag geben werde, Kontrollen durchzuführen und die Schuldigen anzuklagen."