14.1 Grundsätzliches

Die Absolvierung eines 12. Schuljahres beruht auf Freiwilligkeit, und es kann kein Anspruch geltend gemacht werden. Der Entscheid liegt bei der Schuldirektorin / dem Schuldirektor.

Schülerinnen oder Schülern soll die Möglichkeit geboten werden, ihre Kenntnisse in den verschiedenen Teilbereichen zu vertiefen und zu erweitern. Neues kann dazugelernt, Altes aufgearbeitet und wiederholt werden.

Das 12. Schuljahr ist für Schülerinnen oder Schüler gedacht, die für ihre Berufs- oder Schullaufziele noch weitere Schulung oder ein weiteres Jahr zur Abklärung bzw. persönlichen Reife benötigen.

Nicht gedacht ist dieses 12. Schuljahr für Schülerinnen und Schüler, die ein Zwischenjahr mangels anderer Alternativen einschalten wollen.

Ein 12. Schuljahr nach einem Lehr- oder Schulabbruch ist nicht möglich.

Das 12. Schuljahr umfasst die Dauer des ganzen Schuljahres. Eine Ausnahme ist der Beginn einer schulischen oder beruflichen Ausbildung.

Wer ein 12. Schuljahr besucht, nimmt an allen Aktivitäten der Klasse teil, wie Klassenaktionen, Lager, Sportanlässe, u.s.w.