14.4 Massnahmen bei auftretenden Schwierigkeiten

Treten bezüglich Betragen, Leistungen und Fleiss Schwierigkeiten auf, sucht die Klassenlehrperson das Gespräch mit der Schülerin oder mit dem Schüler, den Eltern und mit der Schuldirektion. Eine solche Besprechung muss vor allfälligen weiteren Entscheiden stattfinden.

Ändert die Schülerin oder der Schüler seine Einstellung nicht in gewünschtem Masse, so kann sie oder er kurzfristig aus der Schule entlassen werden.

Die Schuldirektion teilt den Eltern oder den gesetzlichen Vertretern diesen Entscheid schriftlich mit.

In diesem Fall wird das Schulinspektorat informiert und die Schülerin oder der Schüler hat auch kein Anrecht auf ein Abgangszeugnis des 12. Schuljahres.