11.2 Urlaub

Die Ferien werden immer 2 Jahre im Voraus festgelegt und die Reisepläne sind diesen Daten anzupassen. Alle Urlaubsgesuche müssen schriftlich mit Angaben der Gründe und mindestens 5 Arbeitstage im Voraus bei den zuständigen Stellen (Schuldirektion, ab 5 Tagen Schulinspektorat) eingereicht werden. Die rechtlichen Grundlagen sind im Reglement zum Schulgesetz, Art. 33 festgehalten. Als Gründe gelten voraussehbare, nicht verschiebbare oder dringende familiäre Angelegenheiten, berufliche Gründe, religiöse Feste. Urlaube für sportliche Ereignisse werden in Absprache mit der Koordinationsstelle für Sport gewährt.

Es gibt immer wieder ausserordentliche Gründe für ein Urlaubsgesuch. Einmal während der Zeit an der Orientierungsschule sollte die Möglichkeit bestehen, auf diese Gesuche einzugehen. Nehmen Sie bitte frühzeitig mit der Direktion Kontakt auf, um eine einvernehmliche Lösung zu finden.

Bei unentschuldigten Absenzen halten wir uns an die Be­stim­mungen des Reglementes zum Schulgesetz Art. 36.