11. Ordnungshinweise

11.1 Absenzen

Muss ein Schüler / eine Schülerin aus Krankheitsgründen zu Hause bleiben, so bitten wir die Eltern, dies am gleichen Tag dem Sekretariat telefonisch mitzuteilen. Wir erwarten diese telefonische Meldung in erster Linie aus Gründen der Sicherheit unserer Schüler und Schülerinnen, wir möchten damit aber auch dem Schwänzen vorbeugen. Bei der Rückkehr bringt der Schüler / die Schülerin zudem eine schriftliche, von den Eltern unterschriebene Bestätigung mit. Nach längerer Krankheit (mehr als 3 Tage) lege man der Bestätigung ein ärztliches Zeugnis bei.

11.2 Urlaub

Die Ferien werden immer 2 Jahre im Voraus festgelegt und die Reisepläne sind diesen Daten anzupassen. Alle Urlaubsgesuche müssen schriftlich mit Angaben der Gründe und mindestens 5 Arbeitstage im Voraus bei den zuständigen Stellen (Schuldirektion, ab 5 Tagen Schulinspektorat) eingereicht werden. Die rechtlichen Grundlagen sind im Reglement zum Schulgesetz, Art. 33 festgehalten. Als Gründe gelten voraussehbare, nicht verschiebbare oder dringende familiäre Angelegenheiten, berufliche Gründe, religiöse Feste. Urlaube für sportliche Ereignisse werden in Absprache mit der Koordinationsstelle für Sport gewährt.

Es gibt immer wieder ausserordentliche Gründe für ein Urlaubsgesuch. Einmal während der Zeit an der Orientierungsschule sollte die Möglichkeit bestehen, auf diese Gesuche einzugehen. Nehmen Sie bitte frühzeitig mit der Direktion Kontakt auf, um eine einvernehmliche Lösung zu finden.

Bei unentschuldigten Absenzen halten wir uns an die Be­stim­mungen des Reglementes zum Schulgesetz Art. 36.

11.4 Mobiliar, Leihbücher

Wir verlangen, dass jeder Schüler / jede Schülerin auf dem persönlichen Pult im Klassenzimmer eine Schreibunterlage besitzt; sie erleichtert das Schreiben und schützt zugleich den Pultdeckel.

Die Schüler und Schülerinnen sind für die ihnen zur Verfügung gestellten Bücher voll verantwortlich. Deshalb müssen alle Schulbücher im Innern den Namen des Besitzers tragen und mit widerstandsfähigem Papier eingefasst werden. Die Eltern bezahlen die Reparatur oder den Ersatz von über­be­anspruchtem Schulmaterial und ‑mobiliar.

11.5 Bekleidung

Im Schulhaus werden Hausschuhe getragen; Turn­schuhe gelten nicht als Hausschuhe. 

Über Geschmack lässt sich bekanntlich streiten, Modeströmungen kommen und gehen, Jugendliche suchen eine eigene Identität auch durch ihre Kleidung. Wir thematisieren solche Anliegen und nehmen eine offene und möglichst verbotsfreie Haltung ein. Wir erwarten, dass die Schülerinnen und Schüler in angemessener Kleidung zur Schule kommen.Wir behalten uns vor, Schülerinnen und Schüler in unpassender Kleidung nach Hause zu schicken.

Grenzen setzen wir bei      
-  Kampfkleidung und Springerstiefeln
-  Aufdrucken mit sexistischen, verletzenden, Drogen oder Gewalt verherrlichenden Aussagen
-  aufreizender Kleidung (bauchfreien Tops, tiefen Ausschnitten, sichtbaren Strings)
- Trainigsanzüge gehören in die Freizeit

Werden diese Grenzen überschritten, so fordern wir die Jugendlichen auf, ein Schul-T-Shirt anzuziehen und ab sofort in korrektrer Kleidung zur Schule zu kommen. Allenfalls suchen wir den Kontakt mit den Eltern.

 

11.6 Wohnadresse

Adressänderungen und neue Telefonnummern müssen unverzüglich dem Schulsekretariat mitgeteilt werden.