6. Gesundheitswesen

6.1 Vorbeugung und Kontrollen

Im 1. OS Schuljahr wird jeder Schüler / jede Schülerin vom Schularzt mit der Einwilligung der Eltern gegen Hepatitis geimpft. Bei den Schülerinnen kann auch die HPV (Gebärmutterhalskrebs) vorgenommen werden.

Im 2. OS‑Schuljahr wird jeder Schüler / jede Schülerin vom Schularzt untersucht, und die Eltern erhalten darüber eine Mitteilung. Mit der Einwilligung der Eltern werden auch Impfungen (Masern,  Mumps, Röteln, Tetanus, Diphterie) aufgefrischt.

6.2 Unfälle

Bei kleineren Verletzungen während der Unterrichtszeit schicken wir die Schüler und Schülerinnen ebenfalls zum schulärztlichen Dienst. Bei Unfällen führen wir die Kinder zur Notfallstation des Kantonsspitals und benachrichtigen die Eltern.

6.3 Zahnpflege

Der schulzahnärztliche Dienst Freiburg führt bei allen Schülern und Schülerinnen periodisch eine Zahnkontrolle durch. Das Ergebnis wird den Eltern schriftlich mitgeteilt. Sie haben die Wahl, ihre Kinder durch den Schulzahnarzt oder einen Pri­vatzahnarzt untersuchen und behandeln zu lassen. Bei privater Behandlung verlangt der schulzahnärztliche Dienst eine Bestätigung.