2.11 Einschreibungen

Damit ein Wahl- oder Freifachkurs durchgeführt werden kann, müssen in der Regel 12 Einschreibungen vorliegen.

Anmeldungen zu einem Wahl‑ oder Freifach sind für ein ganzes Schuljahr verbindlich. Nur in besonderen Fällen und nach Rücksprache mit den Eltern sowie der Fachlehrperson kann der/die Schuldirektor/in einen Dispens erteilen.