2.10 Freifächer (vgl. Pkt. 2.1)

In diesen Bereich gehören Theater, musikalische Aktivitäten, Schach, Fotografieren u.ä. Anders als bei den Wahlfächern zählen die Freifächer nicht zur Pflichtlektionszahl. Auch hier ist das Angebot nicht in jedem Schuljahr dasselbe. Die aktuelle Liste wird den Schülerinnen und Schülern ebenfalls im März für das folgende Jahr vorgelegt.