2.2 Sport

Alle Klassen haben wöchentlich drei Sportlektionen. Turnkleider, Turnschuhe, Schwimmanzug mit Bademütze sowie das Duschen nach den Lektionen sind obligatorisch.

Wer an den übrigen Schulstunden normal teilnehmen, aber aus einem bestimmten Grund nicht mitturnen oder ‑schwimmen kann, hat der Sportlektion dennoch beizuwohnen. Es wird aber auch in solchen Fällen eine schriftliche, von den Eltern unterschriebene Entschuldigung verlangt (vgl. Pkt 11.1.).

Wenn jemand dem Schwimm- oder dem Turn- und Sportunterricht länger als eine Woche fernbleiben muss, verlangen wir ein ärztliches Zeugnis.

Schülerinnen und Schüler, welche in regionalen, kantonalen oder schweizerischen Kader Sport treiben, können über das Amt für Sport ein Dispensgesuch einreichen und als SAF-Talente ("Sport, Art et Formation", kant. Projekt zur Föderung von Jugendlichen in Sport, Tanz und Musik) anerkannt werden (Link siehe Homepage: eksd).