2. Unterrichtsfächer

2.1 Stundentafel

Die offizielle Lektionenzahl beträgt 32. Für alle Schülerinnen und Schüler der 1. Stufe ist das Fach Dactylo als sinnvolle Ergänzung zum Informatikunterricht bestimmt worden. Zusätzlich können sie freiwillig aus einem weiteren Angebot ein Freifach wählen.

Der Besuch des Freifaches ist ebenso verbindlich wie bei dem obligatorischen Unterricht.

 

 

1. Stufe

 

 

2. Stufe

 

 

3.Stufe

 

 

Fächer

 

Sek

 

Real

 

Sek

 

Real

 

Sek

 

Real

Deutsch

 

5

 

5

 

5

 

5

 

5

 

5

Französisch

 

4

 

4

 

4

 

4

 

4

 

4

Englisch

  2   2   2   2   3   3

Mathematik

 

5

 

5

 

5

 

5

 

5

 

5

Naturlehre

 

2

 

2

 

2

 

2

 

2

 

2

Geografie

 

2

 

2

 

1

 

1

 

2

 

2

Geschichte

 

1

 

1

 

2

 

2

 

2

 

2

Informatik

 

0.5

 

0.5

 

 

 

 

 

 

 

 

Lebenskunde

 

1

 

1

 

1

 

1

 

1

 

1

Religion/Ethik

 

1

 

1

 

1

 

1

 

1

 

1

Hauswirtschaft

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2

 

2

Musik

 

1

 

1

 

1

 

1

 

1

 

1

Bild. Gestalten

 

2

 

2

 

2

 

2

 

1

 

1

Tech. Gestalten

 

2

 

2

 

2

 

2

 

 

 

 

Turnen, Sport

 

3

 

3

 

3

 

3

 

3

 

3

Pflicht

 

31.5

 

31.5

 

31

 

31

 

32

 

32

Latein

 

 3 (-1)

 

3 (-1)

 

3 (-1)

 

3 (-1)

 

3 (-1)

 

3 (-1)

Dactylo

 

1

 

1

 

 

 

 

 

 

 

 

Wahlpflicht

 

 

 

 

 

1

 

1

 

1

 

1

Total Lektionen

 

32.5

 

32.5

 

32

 

32

 

33

 

33

Das 'Total Pflichtlektionen' ist gleichzeitig die maximale Lektionszahl der jeweiligen Klasse (Ausnahme: LateinschülerInnen).

Zusätzlich können als Freifach noch Aktivitäten wie Chorgesang, Band, Fotographie und Schach belegt werden, die nicht in der maximalen Lektionszahl eingeschlossen sind.

2.2 Sport

Alle Klassen haben wöchentlich drei Sportlektionen. Turnkleider, Turnschuhe, Schwimmanzug mit Bademütze sowie das Duschen nach den Lektionen sind obligatorisch.

Wer an den übrigen Schulstunden normal teilnehmen, aber aus einem bestimmten Grund nicht mitturnen oder ‑schwimmen kann, hat der Sportlektion dennoch beizuwohnen. Es wird aber auch in solchen Fällen eine schriftliche, von den Eltern unterschriebene Entschuldigung verlangt (vgl. Pkt 11.1.).

Wenn jemand dem Schwimm- oder dem Turn- und Sportunterricht länger als eine Woche fernbleiben muss, verlangen wir ein ärztliches Zeugnis.

Schülerinnen und Schüler, welche in regionalen, kantonalen oder schweizerischen Kader Sport treiben, können über das Amt für Sport ein Dispensgesuch einreichen und als SAF-Talente ("Sport, Art et Formation", kant. Projekt zur Föderung von Jugendlichen in Sport, Tanz und Musik) anerkannt werden (Link siehe Homepage: eksd).

2.3 Hauswirtschaft

Der Unterricht in Hauswirtschaft ist für alle Schülerinnen und Schüler im 9. Schuljahr verpflichtend. Das Schulgesetz verlangt, dass Knaben und Mädchen den gleichen Unterricht erhalten.

An diesen Wochentagen bleiben die Schülerinnen und Schüler jeweils über die Mittagszeit in der Schule. Der Unterricht kann auch auf den Nachmittag angesetzt werden.

Werkklassenschüler und -schülerinnen besuchen diesen Unterricht während zwei Jahren. Für sie findet der 1. Jahreskurs am Vormittag oder am Nachmittag statt (Beschränkung auf kleinere Mahlzeiten).

Kosten: siehe Punkt 12.3. Bei vorzeitiger Schulentlassung wird der Betrag für die nicht eingenommenen Mahlzeiten rückver­gütet.

2.4 Informatik

Die Schule bietet im 7. Schuljahr allen Schülerinnen und Schülern eine Einführung in die Informatik an. Dabei geht es darum, einen Computer insbesondere als Textverarbeitungssystem verwenden zu lernen, aber auch um Einblicke in weitere Anwendungsbereiche und in die aktuellen sozialen, digitalen Netzwerke.

Die Schülerinnen und Schüler lernen in vielen Unterrichtseinheiten den verantwortlichen und zielbewussten Einsatz der IKT (Informations- und Kommunikationstechnologien) kennen. Der Computers ist heute zum alltäglichen Arbeitsmittel geworden.

Der Zugang zum Internet und die allgemeinen Regeln für die Benützung der Computer sind in einer Charta, welche Schülerinnen, Schüler und Eltern unterschreiben, geregelt.

2.5 Konfessioneller Religionsunterricht, Ethik

Gemäss Schulgesetz können die Eltern ihre Kinder vom Religionsunterricht dispensieren. Das entsprechende schriftliche Gesuch wird bei der Einschreibung mit Formular gemacht. Ihr Sohn /ihre Tochter besucht dann den Ethikunterricht.

Wir gehen davon aus, dass

- die katholischen Jugendlichen den katholischen Religionsunterricht besuchen. Dieser ist ein Bestandteil des kirchlichen Unterrichts, der am Ende der obligatorischen Schulzeit mit der Firmung abgeschlossen wird.

- die reformierten Jugendlichen den reformierten Religionsunterricht besuchen. Dieser ist ein Bestandteil des kirchlichen Unterrichts, der am Ende der obligatorischen Schulzeit mit der Konfirmation abgeschlossen wird.

- Alle anderen Jugendlichen besuchen den Ethikunterricht.

2.6 Förderung in den Fächern Deutsch, Französisch und Mathematik

Unentgeltliche Förder‑ und Stützkurse in Deutsch, Franzö­sisch und Mathematik, die sogenannten Nach- und Aufgabenhilfestunden, finden jede Woche statt. Sie sind besonders für jene Schülerinnen und Schüler bestimmt, die z.B. wegen Abwesenheit vorübergehend schulische Schwierigkeiten haben oder für die Verarbeitung bestimmter Stoffe mehr Zeit brauchen als die Mehrheit der Klasse. Dabei können sie durch die anwesende Lehrperson unterstützt werden. Es finden aber keine Einzelbetreuung statt. Nähere Angaben zu den Zeiten er­halten alle zu Beginn des Schuljahres.

2.7 Studium

Wer aus irgend­einem Grund eine Wartezeit überbrücken muss, hat die Möglichkeit, in einem Aufenthaltsraum der Schule stille Arbeiten zu verrichten.

2.8 Spezialwochen

Einmal im Jahr veranstaltet die Schule eine 'Spezialwoche', während der je nach Klassenstufe besondere, weniger herkömmlich schulische Ziele in den Vordergrund treten:

- die gemeinsame Verwirklichung grösserer Arbeitsvorhaben mit breiter gefächerten Aktivitäten,

- die soziale Seite des Klassenverbandes,

- ma­nuelle Kreativität und Entdeckung sinnvoller Freizeitbeschäftigungen und

- die besondere Beschäftigung mit dem bevorstehenden Berufsleben.

Selbstverständlich laufen alle diese Veranstaltungen unter der Lei­­tung von Lehrpersonen oder anderen von der Schule beauftragten Verantwortlichen.

Die Kosten richten sich nach den verschiedenen Projekten, bei den Landschulwochen nach Unterkunft, Reise und Programm. In finanziell schwie­rigen Familiensituationen kann die Schule Unterstützungsbeiträge ge­währen, wenn die Eltern der Direktion ihr Anliegen mitteilen.

Für alle Klassen findet im Winter eine Sportwoche mit zahlreichen Aktivitäten in Freiburg und mit Wintersportlagern statt.

1. Stufe: Landschulwoche

2. Stufe: Projektwoche in Freiburg oder auch gemeinsame Durchführung in einem Lagerhaus

3. Stufe: Vorrang bei den verschiedenen Wintersportlagern

2.9 Wahlfächer (vgl. Pkt. 2.1)

Die Stundentafel zeigt, dass mit den obligatorischen Fächern die Pflichtlektionszahl von 32 Wochenstunden noch nicht erreicht ist. Mit dem Wahlfachangebot wird dem Schüler / der Schülerin die Möglichkeit geboten, einen Teil der 32 Pflichtlektionen nach eigenem Interesse zu gestalten. Das Angebot ist nicht in jedem Schuljahr dasselbe, Latein für Mittelschulanwärter wird jedes Jahr zur Wahl stehen. Das aktuelle Angebot wird den Schülerinnen und Schülern jeweils im März für das folgende Jahr vorgelegt.

2.10 Freifächer (vgl. Pkt. 2.1)

In diesen Bereich gehören Theater, musikalische Aktivitäten, Schach, Fotografieren u.ä. Anders als bei den Wahlfächern zählen die Freifächer nicht zur Pflichtlektionszahl. Auch hier ist das Angebot nicht in jedem Schuljahr dasselbe. Die aktuelle Liste wird den Schülerinnen und Schülern ebenfalls im März für das folgende Jahr vorgelegt.

2.11 Einschreibungen

Damit ein Wahl- oder Freifachkurs durchgeführt werden kann, müssen in der Regel 12 Einschreibungen vorliegen.

Anmeldungen zu einem Wahl‑ oder Freifach sind für ein ganzes Schuljahr verbindlich. Nur in besonderen Fällen und nach Rücksprache mit den Eltern sowie der Fachlehrperson kann der/die Schuldirektor/in einen Dispens erteilen.